Geriatrische Institutsambulanz
Die geriatrische Klinik des Albertinen Krankenhauses ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) nach Sozialgesetzbuch V zur Erbringung einer ambulanten „spezialisierten geriatrischen Versorgung“ ermächtigt.
Kontakt
Es handelt sich um ein Beratungsangebot, das den Hausarzt in der Versorgung von hochbetagten, multimorbiden Patienten unterstützen soll.
Wie in der geriatrischen Behandlung üblich erfolgt zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme über die Beschwerden, Einschränkungen und Ressourcen der Patienten (Assessment). Die Untersuchungen werden hierbei nicht nur von einem Geriater durchgeführt sondern von therapeutischen Berufsgruppen unterstützt. Neben der Beurteilung von Erkrankungen und Medikation werden Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbsthilfefähigkeit ermittelt.
Der Zeitrahmen beträgt etwa 2 Stunden. Apparative Diagnostik und therapeutischen Behandlungen werden nicht durchgeführt!
In einem Arztbericht an den überweisenden Hausarzt werden die erhobenen Befunde und Empfehlungen zur Medikation, weiterer Diagnostik, therapeutischen oder rehabilitativen Maßnahme sowie Heil- und/oder Hilfsmitteln übermittelt. Die Behandlung verbleibt in den Händen des zuweisenden Arztes (GOP 30988 für abrechenbar für die hausärztliche Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach weiterführendem geriatrischen Assessment).
Das Angebot der GIA richtet sich an Patienten über 70 Jahre mit mindestens zwei der nachfolgenden Einschränkungen (bzw. Vorhandensein eines Pflegegrades und einer der nachfolgenden Einschränkungen):
- Multifaktoriell bedingte Bewegungsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel
- Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art (z. B. Verdacht auf dementielle Entwicklung, psychische Veränderungen)
- Frailty-Syndrom (Kombination von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität)
- Dysphagie (Schluckstörung)
- Inkontinenz(en)
- Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom
Die Zuweisung zur GIA erfolgt durch den Vertragsarzt (Hausarzt oder Nervenarzt, Neurologen, Psychiater in Kooperation mit dem Hausarzt). Im Rahmen der Vorabklärung (GOP 30980) wird die Indikation zur Überweisung in der GIA gestellt werden.
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Die Anmeldung erfolgt über dieses Formular unter: anmeldung.geriatrie@albertinen.de